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| 16.06.2009 | Informationen betreffend GmbH |
Schweizer Firmen, die als ‚GmbH’ registriert sind und nicht mehr als 10 Vollzeitangestellte beschäftigen, haben bis am 30. Juni 2009 Zeit, eine Befreiung von der Revision der Buchhaltung 2008 zu beantragen. Dies betrifft auch Firmen, welche bis heute nicht verpflichtet waren, eine Revision durchzuführen. |
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